3. Im Rahmen des Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer wurde dieser aufgefordert, innert einer siebentägigen Frist einen Anwalt mit seiner Verteidigung zu beauftragen oder mitzuteilen, dass er die Bestellung einer amtlichen Verteidigung durch die Verfahrensleitung wünsche. Andernfalls werde ihm von der Verfahrensleitung ein Verteidiger beigeordnet (vgl. Schreiben vom 15. März 2016). Der Beschwerdeführer kam dieser Aufforderung nicht nach. Am 13. April 2016 wurde ihm der Beschuldigte 2 als amtlicher Anwalt beigeordnet.