Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 3. Oktober 2017 Beschwerde ein. Er beantragte zusammengefasst die Aufhebung der Verfügung, eine ausserordentliche, unabhängige Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten von einem ausserkantonalen gesetzestreuen Staatsanwalt sowie eine Parteientschädigung, Genugtuung und Schadenersatz. Am 12. Oktober 2017 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, innert zehn Tagen eine Sicherheit von CHF 600.00 zu leisten. Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer nach.