1. Am 12. September 2017 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die Beschuldigten wegen Verleumdung, übler Nachrede, Handelns ohne Auftrag, Betrugs, Irreführung der Rechtspflege, Amtsmissbrauchs sowie Verletzung des Berufsgeheimnisses ein. Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 3. Oktober 2017 Beschwerde ein.