Bern, 16. Februar 2018 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: Oberrichter Trenkel i.V. Oberrichter J. Bähler Die Gerichtsschreiberin: Kurt Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden durch die Beschwerdekammer in Strafsachen in Rechnung gestellt.