10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Beschwerdeführer. 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft mittels separater Verfügung festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Fürsprecher B.________ - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer - Staatsanwalt D.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft