Selbst wenn er sich in einem Irrtum befunden hätte, wäre dieser jedenfalls nicht kausal für die Vermögensdisposition gewesen. Der Beschwerdeführer hatte ein grosses Interesse am Abschluss des Kaufvertrages, da ihm die Bank mit der Kündigung seiner Hypotheken drohte. Die Staatsanwaltschaft weist zu Recht daraufhin, dass das primäre Ziel der Vertragsparteien die Realisierung des Bauprojekts und dessen gewinnbringender Verkauf war. 7.6 Dies zeigt auch der weitere Inhalt des Darlehensvertrags. Als Rückzahlungszeitpunkt des Darlehens wird der (Weiter)Verkauf der von der E.________ AG erworbenen Liegenschaften festgesetzt.