Anders als die Staatsanwaltschaft ausführe, habe der Beschuldigte gewusst, dass die Firma im Zeitpunkt der Überweisung des Darlehens zahlungsunfähig und überschuldet gewesen sei. 7.4 Beim Kreditbetrug täuscht der Borger beim Abschluss des Darlehensvertrages über seine Rückzahlungsfähigkeit, d.h. seine Kreditwürdigkeit und damit die Sicherheit der Forderung, bzw. über seinen Rückzahlungswillen.