_, K.________ sowie L.________ durch die E.________ AG stand (Hauptakten, Ordner 6, pag. 09 001 030 sowie pag. 09 001 061). 6.6 Der vom Beschwerdeführer unterschriebene Zahlungsauftrag vom 10. Mai 2005 bestätigt zudem, dass dieses Vorgehen im Wissen und Willen des Beschwerdeführers geschah. Darin wird festgehalten, dass CHF 2‘100‘000.00 als Ablösung O.________(Bank) und die restlichen CHF 600‘000.00 als Ablösung Darlehen F.________ verwendet werden sollen. Damit entstehe ein Darlehensverhältnis zwischen dem Beschwerdeführer und der E.