In der Rechnung des Notars vom 22. August 2005 wird betreffend dieser CHF 2‘700‘000.00 festgehalten, dass der Beschwerdeführer diese als Pauschal-Ablösung O.________(Bank) und Ablösung Darlehen F.________ verwendet habe. Dies bestätigt auch der Auszug des Klientengelder-Kontos des Notars. Am 23. Mai wurden CHF 600‘000.00 an F.________ überwiesen und CHF 2‘100‘000.00 an den Beschwerdeführer (vgl. Kontoauszug, pag. 07 084 033). Der Betrag von CHF 600'000.00 ergibt sich dabei aus der von F.________ geleisteten Einlage von insgesamt CHF 580'000.00 und dem vereinbarten Vertrauenseinsatz von CHF 20'000.00 (vgl. Hauptakten, Ordner 5, pag.