Gleichentags wurde die Fix-Hypothek bei der N.________(Bank) eröffnet. Anschliessend wurde Valuta 20. Mai 2005 die Kaufpreisrestanz über CHF 2'700'000.00 an den Notar überwiesen und mit gleicher Valuta die Fix-Hypothek bei der N.________(Bank) mit CHF 2'300'000.00 belastet und dem Baukreditkonto der E.________ AG gutgeschrieben (Hauptakten, Ordner 6, pag. 09 001 029). In der Rechnung des Notars vom 22. August 2005 wird betreffend dieser CHF 2‘700‘000.00 festgehalten, dass der Beschwerdeführer diese als Pauschal-Ablösung O.________(Bank) und Ablösung Darlehen F.________ verwendet habe.