__ AG auf zusätzliche liquide Mittel angewiesen. Diese wurden ihr im Umfang von CHF 580‘000.00 von F.________ zur Verfügung gestellt. Dies ergibt sich aus einem internen Arbeitspapier der E.________ AG vom 30. April 2005. Darin wird festgehalten, dass die N.________(Bank) nach Eingang von CHF 600‘000.00 CHF 2‘700‘000.00 an eine noch zu bestimmende Zahlstelle zahle, welche den Betrag wie folgt verteile: CHF 2‘100‘000.00 Ablösung O.________(Bank) und CHF 600‘000.00 Beschwerdeführer bzw. Vorfinanzierungsstelle (F.________). Der Beschwerdeführer unterzeichne mit heutigem Datum einen Zahlungsauftrag zu Gunsten von F.___