Der Beschwerdeführer verkaufte am 10. Mai 2005 diese Objekte an die E.________ AG, vertreten durch den Beschuldigten, zu einem Preis von CHF 3‘720‘000.00 (Polizeiakten, Ordner 1, pag. 08 101 232 ff.). Es wurde vereinbart, dass CHF 1‘020‘000.00 der Kaufpreisforderung mit Honorarforderungen, die der E.________ AG gegenüber dem Beschwerdeführer für Projektmanagement und Verkauf im Zusammenhang mit der Überbauung M.________ zustanden, verrechnet werden. Die Kaufpreisrestanz von CHF 2‘700‘000.00 war bis am 20. Mai