Grundbuchblatt Nr. K.________) und 10 Einstellhallenplätze (I.________(Gemeinde) Grundbuchblatt Nr. L.________) zum Preis von CHF 2‘700‘000.00 an eine Investorengruppe zu verkaufen. Aus dem Verkaufserlös war bis spätestens 15. April 2005 der Betrag von 2‘100‘000.00 an die O.________(Bank) zu Gunsten der Festhypothek lastend auf dem Grundstück Grundbuchblatt Nr. K.________ zu überweisen. Im Gegenzug war die Bank bereit, auf ihre Restforderung von CHF 3‘463‘321.40 zu verzichten (Polizeiakten, Ordner 1, pag. 08 101 230). 6.2 Der Beschwerdeführer verkaufte am 10. Mai 2005 diese Objekte an die E.______