6. 6.1 Die Gewährung des Darlehens durch den Beschwerdeführer ist im Zusammenhang mit der damaligen Situation zu beurteilen. Seitens des Beschwerdeführers bestanden Zinsausstände aus Hypothekarschulden, weshalb die finanzierende O.________(Bank) mit der Kündigung der Hypotheken drohte. Der Beschwerdeführer konnte in der Folge eine Vereinbarung mit der Bank abschliessen. Er verpflichtete sich unter anderem, bis am 15. April 2005 acht Eigentumswohnungen aus der Bauetappe «E» (I.________(Gemeinde) Grundbuchblatt Nr. J.________), das Gebäude aus der Bauetappe «F» (I.________(Gemeinde) Grundbuchblatt Nr. K.__