Am 26. September 2017 stellte sie das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Veruntreuung und Betrugs sowie Gläubigerbevorzugung ein. Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 4. Oktober 2017 Beschwerde ein. Er beantragte, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wiederaufzunehmen bzw. fortzuführen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Beschuldigte, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.___