2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 400.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - dem Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsidentin C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwalt D.________ (O 17 5127) - dem Beschuldigten Bern, 12. Oktober 2017 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: