Dass das Obergericht nach seinem Beschluss BK 17 5 offenbar keine Weisungen/Empfehlungen an die Regionalgerichte erteilt habe und nun nahezu jeder Gerichtspräsident eine andere Reaktion im Zusammenhang mit dem Beschluss BK 17 5 zeige, sei unglücklich und trage nicht viel zur Glaubwürdigkeit der Behörden bei. Die unteren Behörden hätten diesbezüglich offenbar Bedarf an einer Hilfestellung. Der Beschwerdeführer sei weiterhin als Verfahrenspartei zuzulassen.