2 richt entscheiden. Bis zur höchstrichterlichen Klärung der Frage, ob dem Beschwerdeführer gestützt auf das kantonale Recht in tierschutzrechtlichen Verfahren Parteistellung zukomme, bestehe diesbezüglich Unsicherheit. Dies zeige sich auch an den diversen Vorgehensweisen der Regionalgerichte im Zusammenhang mit dem obergerichtlichen Beschluss BK 17 5. Der Formenreichtum der Regionalgerichte zeige, welche Verwirrung der Beschluss BK 17 5 ausgelöst habe.