1. Am 19. September 2017 verfügte das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht), dass der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen (nachfolgend: Beschwerdeführer) im Strafverfahren PEN 17 255 gegen den Beschuldigten A.________ wegen Übertretung gegen die Tierschutzgesetzgebung und Übertretung gegen die Tierseuchengesetzgebung nicht als Partei zugelassen werde. Am Hauptverhandlungstermin vom 19. Oktober 2017 werde festgehalten. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 2. Oktober 2017 Beschwerde und stellte folgende Anträge: