Der Beschwerdeführer hat sich in seiner Anzeige als Privatkläger konstituiert. Der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs gemäss Art. 312 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) schützt zum einen das Interesse des Staates an zuverlässigen Beamten, welche mit der ihnen anvertrauten Machtposition pflichtbewusst umgehen, andererseits aber auch das Interesse der Bürger, nicht unkontrollierter und willkürlicher staatlicher Machtentfaltung ausgesetzt zu werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_761/2016 vom 16. Mai 2017 E. 3.4.2).