1. 1.1 Mit Verfügung vom 14. September 2017 nahm die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von B.________ gegen Oberrichterin A.________ initiierte Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs nicht an die Hand. In der dagegen erhobenen Beschwerde vom 29. September 2017 beantragte B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) die Aufhebung dieser Verfügung.