4. Der Beschwerdeführerin wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1‘200.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 5. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Beschwerdeführerin, v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwältin C.________ (mit den Akten) Bern, 29. Januar 2018 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: