1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Ziff. 3 der Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 18. September 2017 wird aufgehoben. Der Beschwerdeführerin wird für das Verfahren vor der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau eine Entschädigung für ihre Verteidigungskosten in der Höhe von CHF 802.45 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 2. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin verletzt worden ist. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt Kanton Bern.