Gleichzeitig auferlegte die Staatsanwaltschaft die Verfahrenskosten dem Kanton Bern und verzichtete auf das Ausrichten einer Entschädigung an A.________. Gegen letztgenannten Punkt (Verzicht Entschädigung, Dis- positiv-Ziffer 3) reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), verteidigt durch Fürsprecher B._____