1. Am 28. Juni 2017 reichte die Kantonspolizei Bern bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) Anzeige gegen A.________ ein wegen mangelnder Aufmerksamkeit als Lenkerin eines Personenwagens (infolge Sonnenblendung), begangen am 10. April 2017 auf der D.________ Strasse in E.________ (Ort), indem sie eine Fussgängerin angefahren hatte, welche die Strasse ausserhalb eines Fussgängerstreifens hat überqueren wollen. Mit Verfügung vom 18. September 2017 nahm die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht an die Hand (Genehmigung des Leitenden Staatsanwalts: 19. September 2017).