2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit seiner geleisteten Sicherheit verrechnet. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten 1 - dem Beschuldigten 2 - dem Beschuldigten 3 - der Beschuldigten 4 - der Beschuldigten 5 - der Generalstaatsanwaltschaft - der Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwalt J.________ (mit den Akten)