Insbesondere führt er nicht aus, inwiefern die angefochtene Verfügung vom 18. September 2017 rechtsfehlerhaft wäre. Vielmehr legt auf den letzten Seiten seiner Eingabe vom 12. Oktober 2017 dar, was sich in seinem Leben in den letzten Jahren (in suboptimaler Weise) zugetragen habe.