3 treten. Aus diesem Grund werde das Verfahren diesbezüglich nicht an die Hand genommen. Gemäss den Aussagen des Beschwerdeführers solle er schliesslich in der Zeit vom 17.06.2015 - 25.07.2015 bei der I.________ AG und vom 01.09.2015 - 31.03.2016 bei den K.________-Diensten Bern von den Angestellten manipuliert worden sein, indem sie auf seine Schwachstellen abgezielt hätten. Wiederum sei allerdings vom Beschwerdeführer nicht vorgebracht worden, inwiefern er durch dieses Verhalten geschädigt worden sei.