_ begeben. Da dieser ihm ein Medikament gegen seine Hochsensibilität verschrieben habe, nehme er an, dass dieser von seiner Krankheit gewusst und diese absichtlich verschwiegen habe. Weswegen er das Medikament «Rebalance» habe einnehmen müssen, habe er nicht gewusst; aus diesem Grund habe B.________ seine ärztliche Informationspflicht und die ethischen Grundsätze eines Mediziners verletzt. Dem behandelnden Arzt werde also das Zurückbehalten von Informationen gegenüber dem Beschwerdeführer vorgeworfen und nicht das Offenbaren einer geheimhaltungsbedürftigen Tatsache.