1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, einfacher evtl. versuchter schwerer Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Am 20. September 2017 verfügte die Staatsanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers inklusive Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs sowie die Erstellung eines DNA-Profils. Dagegen erhob Rechtsanwältin G.______