Ergänzend hat sich der Beschuldigte offensichtlich darum bemüht, während der Wartezeit bei einem anderen Psychologen einen Termin für ein Erstgespräch zu erhalten, um möglichst schnell mit einer Therapie beginnen zu können. Damit hat sich der Beschuldigte bisher an die ihm auferlegten Ersatzmassnahmen gehalten und den Tatbeweis, dass es ihm Ernst ist mit seinem Versprechen, keine Fahrzeuge mehr zu lenken und von den Drogen weg zu kommen, erbracht. Wie die Verteidigung zu Recht ausführt, würde