Der Beschuldigte hat sich unmittelbar nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft mit seiner Hausärztin in Verbindung gesetzt. Aus dem von der Verteidigung eingereichten Mailverkehr zwischen dem Beschuldigten und einer Psychologin der Klinik F.________ ist zudem ersichtlich, dass sich der Beschuldigte derzeit auf der Warteliste für einen Klinikeintritt befindet. Ergänzend hat sich der Beschuldigte offensichtlich darum bemüht, während der Wartezeit bei einem anderen Psychologen einen Termin für ein Erstgespräch zu erhalten, um möglichst schnell mit einer Therapie beginnen zu können.