Sobald dieser aus der Haft entlassen worden sei, habe er sich mit seiner Hausärztin in Verbindung gesetzt und eine entsprechende Bestätigung eingeholt, womit er der angeordneten Ersatzmassnahme nachgekommen sei. Auch bei der Klinik F.________ in H.________ habe sich der Beschuldigte angemeldet und ein erstes Intake-Telefongespräch geführt. Derzeit sei er auf der Warteliste und verteidige seinen Platz mit wöchentlichen Anrufen in der Klinik. Da der Beschuldigte über keinerlei Fahrzeugschlüssel verfüge, habe er bezüglich dieser Ersatzmassnahme nichts weiter unternehmen können.