_ führt in seiner Stellungnahme vom 16. Oktober 2017 aus, anlässlich der Anhörungen bei der Staatsanwaltschaft wie auch vor dem Zwangsmassnahmengericht habe der Beschuldigte erklärt, er habe mit seiner Freundin vereinbart, ab dem 26. September 2017 keine Drogen mehr zu konsumieren und sich einer Therapie zu unterziehen. Bei der Anhörung vor dem Zwangsmassnahmengericht habe er zudem überzeugend ausgeführt, die Nacht in Untersuchungshaft und die bereits verhängte unbedingte Freiheitsstrafe von 180 Tagen – von dieser habe der Beschuldigte erst bei seiner Festnahme im laufenden Straf-