3 fort für eine psychiatrische ambulante Massnahme zu melden. Gemäss seinen Aussagen bei der Polizei habe er schon x-mal versucht mit dem Betäubungsmittelkonsum aufzuhören, was offensichtlich nicht gelungen sei. Durch sein Verhalten gefährde der Beschuldigte nicht nur seine körperliche Unversehrtheit und sein eigenes Leben, sondern auch dasjenige von diversen unbeteiligten Verkehrsteilnehmern und insbesondere auch Fussgängern.