Keine der bisherigen zahlreichen Verurteilungen habe ihn jemals davon abhalten können, immer wieder zu fahren. Die Freundin des Beschuldigten verfüge über einen Personenwagen, welchen er in Vergangenheit schon mehrmals entwendet habe und damit herumgefahren sei. Da er gemäss seinen eigenen Aussagen drogenabhängig sei, könne nicht erwartet werden, dass er immer rational handeln werde. Dazu komme, dass der Beschuldigte auch durchaus in der Lage sei, sich anderweitig Fahrzeuge zu beschaffen. Wie der aktuelle Fall zeige, habe er ohne weiteres in einer Garage ein Motorrad mieten können, mit welchem er herumgefahren sei.