So habe der Beschuldige sämtliche Zündschlüssel von Motofahrzeugen, welche sich in seinem Besitz befinden würden, abzugeben. Des Weiteren habe der Beschuldigte unter Androhung der Versetzung in Untersuchungshaft sein ausdrückliches Versprechen abgegeben, keine motorisierten Fahrzeuge mehr selber zu führen. Nach Ansicht des Zwangsmassnahmengerichts bestehen mit diesen Ersatzmassnahem zweckmässige und im Vergleich zur Untersuchungshaft mildere Mittel, um den Beschuldigten von weiteren Delikten abzuhalten.