1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) stellte das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen falscher Anschuldigung am 28. August 2017 ein und auferlegte die Verfahrenskosten von CHF 400.00 dem Straf- und Zivilkläger. Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 23. September 2017 Beschwerde ein. Er beantragte die Weiterführung des Strafverfahrens, die Rückerstattung von CHF 2‘300.00 und CHF 2‘340.00 sowie die Löschung im Strafregister, eine Wiedergutmachung, Genugtuung und Parteientschädigung sowie die Kostenauflage an den Kanton.