Der Beschwerdeführer erhebt pauschale Vorwürfe, wonach der Beschuldigte vor vorneherein zu Gunsten der Beklagten entschieden habe. Es handelt sich um Wiederholungen, welche er auch in den Strafverfahren schon mehrmals vorgebracht hatte. Mit Blick auf die bereits erwähnten Beschlüsse und Urteile sowie dieses Verfahren scheint offensichtlich, dass der Beschwerdeführer in diesem Bereich nicht mehr vernunftgemäss handeln kann. Sämtliche in irgendeiner Form darin involvierten Personen werden früher oder später angezeigt.