__ erneut an (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 295 vom 30. August 2017 sowie Urteil des Bundesgerichts 66_1166/2017 vom 17. Oktober 2017), sondern auch die in diesem Zusammenhang beteiligten Strafverfolgungsbehörden (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 226 vom 16. August 2017 sowie Urteil des Bundesgerichts 68_1109/2017 vom 5. Oktober 2017). Sämtliche Beschwerden wurden von der Beschwerdekammer und dem Bundesgericht abgewiesen bzw. es wurde nicht darauf eingetreten. Auch die Anzeige vom 10. August 2017 gegen den Beschuldigten betrifft diesen Sachverhalt.