5. Trotz dieser rechtskräftigen Urteile und Beschlüsse macht der Beschwerdeführer den oben beschriebenen Sachverhalt immer wieder zum Gegenstand von Verfahren bzw. erhob neue Vorwürfe gegen die Beteiligten. So zeigte er nicht nur C.________ erneut an (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 295 vom 30. August 2017 sowie Urteil des Bundesgerichts 66_1166/2017 vom 17. Oktober 2017), sondern auch die in diesem Zusammenhang beteiligten Strafverfolgungsbehörden (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 226 vom 16. August 2017 sowie Urteil des Bundesgerichts 68_1109/2017 vom 5. Oktober 2017).