4. Die Anzeige des Beschwerdeführers vom 10. August 2017 steht im Zusammenhang mit einem Zivilverfahren, welches vom Beschuldigten geleitet wurde. Der Beschwerdeführer bzw. seine GmbH trat als Kläger auf und machte gegenüber C.________ eine Forderung geltend. Dies ergibt sich aus dem der Anzeige beigelegten Rubrum des Entscheids des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 12. Mai 2017 (C02 08 1438). Es geht dabei um Vorwürfe, welche auch schon mehrmals zumindest in ähnlicher Form Gegenstand eines Strafverfahrens waren. Hintergrund der Vorwürfe gegen C.________ ist ein Verkehrsunfall, der sich am 27. Juli 2006 ereignete.