Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer ab (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 98 vom 10. Mai 2017). Das Bundesgericht trat auf eine bei ihm erhobene Beschwerde nicht ein (Urteil des Bundesgerichts 6B_729/2017 vom 27. Juni 2017).