Betreffend die weiter eingereichten Belege erfolgte mangels arglistiger Täuschung ein Freispruch wegen versuchten Betrugs. Am 14. Februar 2017 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau das Verfahren gegen E.________, C.________ sowie die Haftpflichtversicherung wegen Drohung, Nötigung, Betrugs, Freiheitsberaubung, Erpressung, falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) ein. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer ab (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 98 vom 10. Mai 2017).