1. Am 6. September 2017 erstattete A.________ bei der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland gegen eine unbekannte Mitarbeiterin des Restaurants «B.________» C.________ (Ortschaft) eine Anzeige wegen Ehrverletzung. Gemäss Anzeige habe er sich am 1. September 2017 im erwähnten Restaurant nach einem verlorenen Schirm erkundigt, woraufhin er von der angezeigten Mitarbeiterin geduzt worden sei und diese ihm gesagt habe, es gäbe viele dunkle Schirme. A.________ ist der Ansicht, dass er dadurch in seiner Ehre verletzt worden sei.