3 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit der geleisteten Sicherheit von CHF 600.00 verrechnet. 3. Den Beschuldigten wird keine Entschädigung ausgerichtet.