Die Stellen seien gelb markiert und der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. Diese Eingabe befindet sich aber nicht in den Akten und die Beschwerde gibt keinen Aufschluss darüber, um was es genau geht. Damit enthält auch die Beschwerde keinerlei konkreten Hinweise auf ein strafbares Verhalten der Beschuldigten. Grösstenteils handelt es sich um pauschale Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft, insbesondere den Staatsanwalt F.________. Der Beschwerdeführer sieht sich als Opfer einer Verschwörung und nimmt das vorliegende Verfahren zum Anlass, auch längst abgeschlossene Strafverfahren wieder zum Thema zu machen.