3. Der Beschwerdeführer bringt in der Strafanzeige vor, die Beschuldigten hätten mehrfach Verleumdungen und üble Nachrede begangen, wobei sich der Beschuldigte als Redaktion ausgebe (Pamphlet sei beim Obergericht Bern). Er verweist auf ein Strafverfahren sowie einen Entscheid des Bundesgerichts. Der Anzeige liegen ein Zettel mit handschriftlichen Notizen sowie das ausgefüllte Formular Strafantrag- Privatklage bei. Weder aus der Anzeige noch den Beilagen ergeben sich Anhaltspunkte, inwiefern, wann und wo die Beschuldigten die erwähnten Straftatbestände begangen haben sollen.