1. Die Rechtsverzögerungsbeschwerde wird gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt wurde. Soweit weitergehend, wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 300.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Beschwerdeführerin wird eine Entschädigung in der Höhe von CHF 841.60 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.