Nach einer Sistierung des Verfahrens vom 9. November 2017 bis am 8. Januar 2018 verfügte die Verfahrensleitung am 8. Januar 2018 was folgt: 1. Vom Eingang der Akten O 14 8874 (1 Ordner) und der Mitteilung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, dass die Einstellungsverfügung vom 21. Dezember 2017 in Rechtskraft erwachsen ist wird Kenntnis genommen und gegeben. 2. Das sistierte Beschwerdeverfahren BK 17 391 wird wieder aufgenommen und fortgeführt.